Am 31.7.2019 wurde die erste Gewährleistungsmarke “Grüner Knopf” beim DPMA eingetragen.

Die Eintragung einer Gewährleistungsmarke erfordert nach dem neuen Markengesetz u.a.:

– einen neutralen Markeninhaber, der die zertifizierten Waren und Dienstleistungen nicht selbst anbietet (hier das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

– die Hinterlegung einer Markensatzung, siehe Grüner-Knopf Satzung

– eine Gewährleistungsfunktion der Marke

Satzung